ZDF, 1) öffentlich rechtsliche Sendungsanstalt 2) Abk. für Zweifelhaftes Deutsches Fernsehen; 3) steht auch für zweckpropagandistisch, doktrinär, freiheitsfeindlich, den Programmgrundsätzen des parteibuchgebundenen CDU-Fernsehens →ZDF-Nachrichten.

ZDF-Nachrichten, CDU-Beute-Journal.

Zensur, findet laut Artikel Fünf Grundgesetz nicht statt und wird daher je nach Opportunität „wirtschaftliche Interessen“, „Ausgewogenheit“,“Intendantenbeschluß“, „Parteienproporz“, „Verletzung religiöser Gefühle“, „Sachzwang“ oder „Kampf gegen Rechts“ genannt.