ZDF, 1) öffentlich rechtsliche Sendungsanstalt 2) Abk. für Zweifelhaftes Deutsches Fernsehen; 3) steht auch für zweckpropagandistisch, doktrinär, freiheitsfeindlich, den Programmgrundsätzen des parteibuchgebundenen CDU-Fernsehens →ZDF-Nachrichten.

ZDF-Nachrichten, CDU-Beute-Journal.

Zensur, findet laut Artikel Fünf Grundgesetz nicht statt und wird daher je nach Opportunität “wirtschaftliche Interessen”, “Ausgewogenheit”,”Intendantenbeschluß”, “Parteienproporz”, “Verletzung religiöser Gefühle”, “Sachzwang” oder “Kampf gegen Rechts” genannt.